[650]Depretĭo (v. lat. depretiare, geringschätzen), in der alten Kanzleisprache zwischen Vor- und Zunamen gesetzt, bedeutet, daß der Namenträger sich im Besitz eines Adelsprädikats befindet, hiervon aber keinen Gebrauch macht.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 650.