[890] Dienstansprüche, die Ansprüche, die aus einem Dienstverhältnis, insbes. dem Staats- und sonstigen öffentlichen Dienst für die Bediensteten hervorgehen. Die Rechte, die sich aus dem berufsmäßigen öffentlichen Dienst ergeben, sind gewöhnlich: der Anspruch auf Ersatz der im Dienst gemachten Auslagen, der Anspruch auf Gehalt und Ruhegehalt sowie auf gewisse Bezüge für die Hinterbliebenen, Amtskleidung, Ehrenrechte, Rang, Amtstitel.