[52]Dispositionsurlauber, zur Zeit der dreijährigen DienstpflichtMannschaften, die vor Ablauf des letzten Jahres unter Vorbehalt jederzeitiger Wiedereinberufung beurlaubt wurden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 52.