Du jour

[259] Du jour (franz., spr. dü schūr), an der Tagesordnung, an der Dienstreihe; bei Offizieren, Unteroffizieren etc. bezeichnet D., daß ihnen die Beaufsichtigung irgend welcher dienstlichen Tätigkeit, Örtlichkeiten etc. für einen gewissen Zeitraum übertragen ist. Jetzt gebraucht man die Ausdrücke »vom Tagesdienst«, »vom Orts-«, bez. »Biwaksdienst«, »vom Kasernendienst« etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 259.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: