Ehrenmitglied

[414] Ehrenmitglied, von einer Gesellschaft, Akademie. Korporation etc. zu dem Zweck ernanntes Mitglied, um ihm ein Zeichen von Hochachtung, Dankbarkeit etc. zu geben. Als Urkunde der Ehrenmitgliedschaft dient ein Ehrendiplom, das weder zu Geldbeiträgen noch zur Teilnahme an der gelehrten, künstlerischen etc. Tätigkeit der Gesellschaft verpflichtet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 414.
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