[466] Einseitigkeit, im Gegensatz zur Vielseitigkeit und Allseitigkeit die auf ungleichmäßiger Beanlagung oder Ausbildung beruhende überwiegende Entwickelung einer (körperlichen oder geistigen) Fähigkeit, die oft bei Virtuosität auf einem Gebiet völlige Untauglichkeit zu andern Leistungen bedingt. Dann ist E. auch die Behandlung oder Beurteilung einer Sache, die nur gewisse Beziehungen derselben mit Vernachlässigung andrer berücksichtigt.