Eisenbahnartel

[508] Eisenbahnartel, in Rußland sehr verbreitete besondere Art von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, übernimmt gewisse mit der Güterbeförderung zusammenhängende Arbeiten (Auf- und Abladen, Ab- und Zurollen, Lagern etc.) auf Grund der allgemeinen Vorschriften für Artelle und der betreffenden Bestimmungen des Handelsgesetzes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 508.
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