[508] Eisenbahnartel, in Rußland sehr verbreitete besondere Art von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, übernimmt gewisse mit der Güterbeförderung zusammenhängende Arbeiten (Auf- und Abladen, Ab- und Zurollen, Lagern etc.) auf Grund der allgemeinen Vorschriften für Artelle und der betreffenden Bestimmungen des Handelsgesetzes.