[508] Eisenbahnarbeitszeit. Die Dauer der Arbeitszeit der Eisenbahnbediensteten ist für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes von großer Bedeutung. Durch Überanstrengung auch nur eines untergeordneten Beamten auf einem verantwortungsvollen Posten sind schon öfters schwere Eisenbahnunfälle herbeigeführt worden. Die öffentliche Sicherheit ist deshalb in hohem Maße davon abhängig, daß diesen Bediensteten keine längere Arbeits- (Dienst-) Zeit zugemutet wird, als sie unter normalen Verhältnissen ohne Übermüdung fortgesetzt zu leisten vermögen. Bei den preußischen Staatsbahnen soll die planmäßige Dauer des täglichen Dienstes für Weichensteller, Stationsbeamte und Telegraphisten, die während ihrer Dienstzeit ununterbrochen und angestrengt tätig sein müssen, 8 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Dienstdauer des Fahrpersonals soll im monatlichen Durchschnitt nicht über 11 Stunden, des Lokomotivpersonals im allgemeinen nicht mehr als 10 Stunden betragen. Die für Preußen geltenden Bestimmungen sind auch von den übrigen deutschen Bundesstaaten eingeführt. In Österreich bestehen ähnliche Vorschriften wie in Deutschland. In Frankreich ist die Arbeitszeit der Maschinisten und Heizer, der Zugbediensteten, der Weichensteller und aller Bahnhofsbediensteten, die direkten Anteil am Fahrdienst haben, auf durchschnittlich 10 Stunden täglich, die Arbeitszeit aller übrigen auf den Bahnhöfen, Stationen und Haltestellen beschäftigten Beamten auf 12 Stunden täglich festgesetzt. In der Schweiz ist der Arbeitstag für Beamte und Arbeiter beim Betriebe auf 11 Stunden bemessen.