Eisenbahntelegraph

[544] Eisenbahntelegraph, im Gegensatze zu den Reichstelegraphen nicht in erster Linie dem öffentlichen Verkehr, sondern der ordnungsmäßigen Durchführung des Eisenbahndienstes und namentlich des Eisenbahnbetriebes dienender Telegraph. Dem öffentlichen Verkehr sind die Eisenbahntelegraphen nur so weit zugänglich, als sie von Reisenden oder an Orten, an denen sich entweder keine Reichstelegraphenstation befindet oder diese bereits geschlossen ist, auch von andern Personen in Anspruch genommen werden können.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 544.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: