Eisenzölle

[567] Eisenzölle von eingeführtem Eisen und Eisenwaren werden heute in den meisten Ländern erhoben. Die E. hatten früher in Preußen und Österreich neben Ausfuhrverboten für Roheisen und altes Brucheisen einen prohibitiven Charakter. Die deutschen E. haben in den letzten sechs Jahrzehnten mehrfache Veränderungen erlitten. 1834–44 war Roheisen zollfrei; von Schmiedeeisen und Stahl wurden 6 Mk. für 100 kg erhoben. 1844 wurde für Roheisen ein Zoll von 2 Mk., für Schmiedeeisen von 9 Mk., bez. 15 Mk. eingeführt. Infolge des französisch-deutschen Handelsvertrags wurden diese Zölle von 1865 ab vermindert. Der Roheisenzoll wurde 1873, der Zoll auf Schmiedeeisen und Stahl 1877 ganz beseitigt. Von da ab waren auch alle Eisenwaren mit Ausnahme der feinern ganz frei. Zu der Zeit, als das Gesetz vom 7. Juli 1873 erlassen wurde, das die Ermäßigung, bez. Aufhebung der E. verfügte, befand sich die deutsche Eisenindustrie in einer günstigen Lage. Bald darauf trat ein empfindlicher Rückschlag ein, der auf die Beseitigung der Zölle zurückgeführt wurde und der bereits angefachten protektionistischen Bewegung in den Vertretern der Eisenindustrie eine mächtige Stütze gab, zumal nachdem die zur Untersuchung der Lage der Eisenindustrie eingesetzte Kommission deren hochbedrängte Lage konstatierte. So wurden durch den Zolltarif vom 15. Juli 1879 die E. wieder hergestellt, wobei Roheisen mit 1 Mk. für 100 kg, Stabeisen, Schienen etc. mit 0,50 Mk. belegt wurden. Diese Zölle konnten zwar die Eisenpreise nicht heben, scheinen aber doch ein noch tieferes Sinken verhindert zu haben. In den 1892 abgeschlossenen Handelsverträgen wurden die E. zum Teil ermäßigt. Sie betragen für 1 dz Roheisen 1 Mk., Stabeisen, Schienen 2,50 Mk., Bleche und Draht 3 Mk., grobe Eisenwaren 2,50–15 Mk., seine 24–60 Mk. Der neue Zolltarif vom 25. Dez. 1902 bringt wieder Erhöhungen der Zollsätze; so beträgt z. B. der Zoll für 1 dz Roheisen 1 Mk., Gußröhren 3–6 Mk., Blech 3–7 Mk., Draht 2,50–5,50 Mk., Schienen 2,50 Mk., grobe Eisenwaren 2,50–20[567] Mk., feinere 15–500 Mk. Der einzige Staat, der heute keine E. erhebt, ist England; niedrige E. und teilweise Befreiungen haben Belgien, Niederlande, Schweiz, Schweden, Norwegen, Griechenland, Rumänien, mittlere Zollsätze haben außer Deutschland Portugal, Serbien, Türkei, höher sind sie in Österreich-Ungarn, hoch in Italien, Frankreich, Spanien, Rußland und den Vereinigten Staaten. Vgl. Sering, Geschichte der preußisch-deutschen E. von 1818 bis zur Gegenwart (Leipz. 1882), dazu als Fortsetzung: Kestner, Die deutschen E. 1879 bis 1900 (das. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 567-568.
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