[50]Erkundung, Untersuchung und Beurteilung des Geländes für bestimmte Kriegszwecke. Die E. ist besonders vor dem Anmarsch, dem Beginn des Gefechts, des Artillerieschießens etc. unerläßlich. Vgl. Rekognoszieren.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 50.