[108] Eskompte (franz. escompte, spr. -kóngt', v. mittellat. excomputāre), ein Interessen- oder Supportoabzug für bar gekaufte Waren, der Rabatt für Entrichtung einer erst später fälligen Summe (Wechsel); an manchen Orten, so in Österreich, Bezeichnung für Diskont (daher Eskomptebank, Eskomptegesellschaft); an der Pariser Börse auch die Kaufsantizipierung, wenn der Zeitkäufer bei der Klausel »plutôt á volonté« vor Verfall kündigt, bez. freiwillig auf den ursprünglichen Verfalltag verzichtet.