[534] Rabatt (Diskonto, Skonto, Interusurium), der Abzug, der dem Schuldner an der Schuld zu gewähren ist, wenn er die erst später fällige Schuld alsbald bezahlt (s. Internsurium); dann überhaupt der im geschäftlichen Verkehr gewöhnlich in Prozenten bemessene, besonders vereinbarte oder usancemäßig[534] bestimmte Abzug von einer zu zahlenden Summe (s. Rabattrechnung). Dieser Abzug wird oft bei Abnahme größerer Mengen von Waren oder Leistungen (z. B. Frachtrabatte), insbes. als Begünstigung vom Großhändler dem Wiederverkäufer (durch Draufgabe von Waren oder Abzug am Preise), vom Verleger dem Sortimenter gewährt; dann kann er die Vergütung für Barzahlung und damit ein Reizmittel für diese bilden; endlich kommt er auch als Nachlaß wegen zu geringer Qualität, zu später Lieferung etc. vor. Vgl. Diskont.