[392] Felddienst, die gesamte Tätigkeit der Truppen im Felde; im Frieden ist der F. als Dienstzweig im theoretischen Unterricht und im Gelände eingeführt. Die Friedensausbildung im F. ist geregelt durch die Felddienstordnung (s.d.). Bei den Felddienstübungen tritt in der Regel noch eine Gefechtsübung hinzu.