Feststellungszwischenklage

[473] Feststellungszwischenklage, die im Laufe des Prozesses erhobene Feststellungsklage (s.d.), die auch Inzidentfeststellungsklage oder Präjudizial-Inzidentklage genannt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 473.
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