Festungsgefängnis

[480] Festungsgefängnis, Anstalt, in der Gefängnisstrafe von Offizieren stets, von Unteroffizieren und Gemeinen nur bei einer Dauer von mehr als sechs Wochen verbüßt wird. Vgl. Militärgerichtswesen und Garnisongefängnis.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 480.
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