Flächensteuer

[646] Flächensteuer (Arealsteuer), eine Steuer, bei der die Größe der Grundfläche als Maßstab der Steuerhöhe dient. Sie kann vorkommen bei der Grundsteuer (s.d.), bei der Tabaksteuer und der Weinsteuer (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 646.
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