Flamĭnes

[655] Flamĭnes, bei den Römern Einzelpriester bestimmter Gottheiten, 3 höhere (F. maiores), patrizischen Standes, Flamen Dialis für Jupiter, Flamen Martialis für Mars und Flamen Quirinalis für Quirinus, und 12 niedere (minores), plebejischen Geschlechts, für unbedeutendere Gottheiten, wie Vulcanus, Pomona, Flora. In der Kaiserzeit kamen noch F. vergötterter Kaiser hinzu. Amtsabzeichen, das sie stets außer dem Hause tragen mußten, war ein kegelfömiger Hut (apex) aus weißem Fell, oben mit einem [655] Ölzweig und wollenem Faden. Ihre Haupttätigkeit bestand in dem täglichen Opferdienst ihrer Götter. Als der vornehmste hatte der Flamen Dialis manche Vorrechte (Amtswohnung, Liktor, sella curulis, Sitz im Senat), war aber in höherm Maß als die andern Beschränkungen seines Lebens unterworfen. Mit dem Tode seiner Frau, der Flaminica, der Junopriesterin, von der er sich nicht scheiden lassen durfte, erlosch sein Amt (Flamonium). Er durfte ursprünglich keine Nacht außer dem Hause zubringen, keine Arbeit, kein bewaffnetes Heer sehen, Tote und gewisse Tiere nicht berühren, nichts Gebundenes, auch nur einen durchbrochenen Ring, tragen; ein sein Haus betretender Gefesselter wurde sofort gelöst: jedenfalls aus Urzeiten überlieferte Satzungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 655-656.
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