Fleischwaren

[686] Fleischwaren, alle aus Fleisch hergestellten und als Nahrungs- oder Genußmittel dienenden Handelsartikel, wie gesalzenes und geräuchertes Fleisch, Büchsenfleisch, Wurst, Pasteten etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 686.
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