Friedensbagage

[107] Friedensbagage, angefordertes (requiriertes) oder gemietetes Fuhrwerk, mit Manövergepäck oder Biwaksbedürfnissen beladen, kann als Manöververband angesehen werden, ist aber nicht geeignet, an Stelle der großen Bagage im Kriege zu treten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 107.
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