Furt

[223] Furt, eine seichte (»fahrbare«) Stelle in einem Gewässer, die man zu Fuß oder mit Fuhrwerk passieren kann. Die Brauchbarkeit einer F. ist abhängig von der Beschaffenheit der Zugänge, Grund, Strömung, Breite und Tiefe. Letztere darf für Infanterie höchstens 1 m, für Kavallerie 1,3 und Artillerie 0,60 m sein. Erforderlichenfalls sind Maßregeln zur Erleichterung des Passierens zu treffen, Taue von Ufer zu Ufer auszuspannen etc. Infanterie geht zuerst über, aneinander,[223] oberstrom am Tau sich haltend (Patrontaschen an das Gewehr gehängt), dann Kavallerie, zuletzt Artillerie. Furten werden zerstört durch Hindernisse (Verhaue, Eggen, Drahtgeflechte), durch Streuen von Glasscherben auf den Grund etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 223-224.
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