[349] Hindernisse, Gegenstände im Gelände, welche die Gangbarkeit behindern (relative) oder ausschließen (absolute H.). Zu jenen gehören Wasserlinien, nasse Wiesenstreifen, Einfriedigungen, wie Zäune, Gitter, Mauern, Hecken, Gestrüppe, zu diesen Sümpfe, Ströme, Gebirgszüge. Die H. begünstigen die Verteidigung und erschweren den Angriff. Es werden daher auch künstliche H. angelegt, die aber nur von Nutzen sind, wenn sie den Feind im wirksamen Feuerbereich aufhalten. Bei beständigen Befestigungen erhöht man die Sturmfreiheit durch Eisengitter im Graben, Drahthindernisse etc. Ausgedehnte Anwendung finden H. verschiedener Art bei Behelfs- und Feldbefestigungen (s. d.). S. Tafel »Pionierdienst«.