Garnisonschulen

[342] Garnisonschulen, Elementarschulen für Kinder aktiver Unteroffiziere und Militärbeamten. Bei Mangel einer Garnisonschule wird das Schulgeld bei Bedürftigkeit vom Militärfiskus gezahlt. Alle bezüglichen Angelegenheiten regelt die Garnisonschulkommission.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 342.
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