[462] Geheimfonds heißen in manchen Staatsbudgets vorkommende Summen, die zur Verfügung der höchsten Staatsbehörden gestellt und zur Bestreitung von Ausgaben bestimmt sind, die nicht zur öffentlichen Kenntnis kommen sollen, sich nicht zur öffentlichen Rechnungsablegung eignen, wie die Ausgaben für die geheime Polizei, geheime diplomatische Zwecke, Beeinflussung der Presse etc., und darum der Rechnungskontrolle entzogen sind. Die G. haben in allen Ländern starke Angriffe zu erdulden gehabt. Doch sind sie für außerordentliche Zwecke (insbes. für die auswärtige Politik) nicht zu umgehen, wie denn auch im Deutschen Reich dem Auswärtigen Amt ein der Kontrolle des Rechnungshofes nicht unterstehender G. zur Verfügung gestellt ist. Allerdings haben nicht selten einzelne Regierungen, wie z. B. diejenige des zweiten französischen Kaiserreichs, die ihnen gewährten G. gemißbraucht und namentlich mit deren Hilfe eine verderbliche Korruption in der Presse hervorgerufen. Vgl. Reptilienfonds.