Generalidee

[552] Generalidee, Entwurf, Annahme einer allgemeinen Kriegslage bei Manövern und Felddienstübungen. Die G. wird gleichlautend beiden Parteien mitgeteilt und soll das enthalten, was diese auch im Ernstfall übereinstimmend ersehen könnten. Vgl. Generalstab.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 552.
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