[556] Generaltarif, im Zollwesen der allgemein gültige Tarif im Gegensatz zu demjenigen, der in besondern Fällen auf Grund eines Vertrags (Konventionaltarif) etc. zur Anwendung kommt (Näheres s. Handelsverträge). Im Eisenbahnwesen ist G. im Gegensatz zu den verschiedenen Spezialtarifen der Tarif, der für alle nicht benannten Waren (der allgemeinen Wagenladungsklasse) gilt; vgl. Eisenbahntarife.