Geschäftsstil

[677] Geschäftsstil ist die den jedesmaligen Geschäften angemessene Art des schriftlichen Ausdrucks. Man unterscheidet einen höhern G. (Kurial-, Kanzleistil), der wieder in Hofstil und Gerichtsstil zerfällt, und einen gemeinen oder niedern G. für das gewöhnliche Geschäftsleben unter Privaten. Mit Recht wird jetzt den Behörden die Führung eines einfachen und klaren Geschäftsstils zur Pflicht gemacht, und der Ausdruck Kurial- und Kanzleistil wird jetzt nicht selten in tadelndem Sinne gebraucht, um eine mit veralteten Floskeln, unnötigen Fremdwörtern etc. belastete, ungenießbare Schreibweise zu bezeichnen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 677.
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