[806] Gewissenhaftigkeit ist die moralische Eigenschaft des Menschen, vermöge deren er, den Anregungen seines Gewissens stets folgend, nichts tut, wovon er nicht überzeugt ist, daß es mit dem von ihm anerkannten Sittengesetz übereinstimmt. Das Gegenteil ist die Gewissenlosigkeit, der die sittliche Beurteilung des eignen Tuns und Lassens fern liegt (Verstocktheit des Gewissens), oder der es wenigstens damit kein rechter Ernst ist (weites Gewissen).