Halbleute

[645] Halbleute, soviel wie Halbpachter (s. Landwirtschaftliche Unternehmungsformen); dann auch solche Bauern, deren Grundbesitz nur die Hälfte eines Bauerngutes umfaßt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 645.
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