[649] Halftergeld (Strick-, Zaumgeld) heißt die früher beim Viehhandel übliche Draufgabe, die als Bestärkungsmittel des abgeschlossenen Vertrags gegeben wurde. Beim Pferdehandel erhält der Knecht oder Diener des Verkäufers noch jetzt vom Käufer das unter der Bezeichnung H. übliche Trinkgeld.