[85] Heimbürge, früher, namentlich im Elsaß und in Hessen, der Vorsteher einer Dorfgemeinde, dann soviel wie Schösse; daher Heimbürgegericht ehedem soviel wie Dorfgericht. An manchen Orten nennt man Heimbürgen und Heimbürginnen die mit der Leichenwartung betrauten Personen.