[168]Henker, soviel wie Scharfrichter (s. d.); Henkersmahlzeit, das Essen, das dem zum Tode Verurteilten vor der Hinrichtung so, wie er es wünschte, verabreicht wurde und wohl auch noch verabreicht wird; daher scherzweise jedes Abschiedsmahl.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 168.