Immobilĭarmasse

[772] Immobilĭarmasse, im Konkurs des Grundstückseigentümers das Grundstück und die mithaftenden Gegenstände. Aus ihr erhalten die Hypotheken- und Grundstücksgläubiger abgesonderte Befriedigung.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 772.
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