[813] Indulgentĭa (lat., »Nachsicht. Gnade«), im römischen Rechtswesen Straferlaß, besonders bei feierlichen Anlässen im großen ausgeübt, entsprechend den Amnestieerlassen moderner Regenten; ferner eine auf Kaisermünzen dargestellte Personifikation der Gnade; in der kath. Kirche ist Indulgenz soviel wie Ablaß.