[817] Infallibilität (neulat., »Unfehlbarkeit«), nach der auf dem vatikanischen Konzil 1870 festgestellten Kirchenlehre Eigenschaft des römischen Papstes, zufolge deren er als Christi Statthalter, der vom Heiligen Geist in alle Wahrheit geleitet wird, in Glaubenssachen niemals irren kann (vgl. Papst und Ex cathedra). Die ältere und mittelalterliche Kirche schreibt I. vielmehr den allgemeinen Konzilen zu (vgl. Episkopalsystem). Die protestantische Rechtgläubigkeit nimmt dieselbe Eigenschaft für die Bibel in Anspruch.