[878] Insuffiziénz (lat.), Unzulänglichkeit, insbes. des Vermögens eines Schuldners zur Befriedigung seiner Gläubiger (s. Konkurs). Schlußunfähigkeit der Herzklappen, s. Herzfehler; über Herzinsuffizienz s. auch Herzschwäche.
Brockhaus-1911: Insuffiziénz