Judenporzellan

[342] Judenporzellan, frühere Bezeichnung der Erzeugnisse der Berliner Porzellanmanufaktur, weil nach einer 1787 aufgehobenen Verordnung Friedrichs II. zur Hebung der einheimischen Porzellanindustrie kein Jude die Erlaubnis zur Verheiratung erhielt, bevor er nicht in der königlichen Manufaktur ein Service gekauft hatte, dessen Wert nach seinem Vermögen bestimmt wurde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 342.
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