[605] Kaptatōrisch (lat.), Bezeichnung einer Handlungsweise, durch die man jemand einen Vorteil oder Gewinn in Aussicht stellt, um ihn zu gewinnen und dadurch für sich selbst einen Vorteil zu erlangen (captatio). Daher nennt man kaptalorische letztwillige Verfügungen Dispositionen unter der Bedingung, daß der Bedachte den Testierer oder eine andre Person wieder letztwillig bedenken werde. Derartige Bestimmungen sind nach jetzigem Recht nichtig, wenn sie gegen die »gute Sitte« (s. d.) verstoßen.