[826] Kellerwechsel, Wechsel, auf denen ein oder mehrere Namen fingiert (falsch), insbes. fingierte Personen als Bezogene angegeben sind. Ihre Anfertigung, die zuweilen vorgenommen wird, um augenblicklich Geld zu beschaffen, indem der K. weiter begeben wird, bis er mit Protest zurückkommt, wird unter Umständen als Fälschung oder Betrug bestraft. Vgl. Wechselfälschung.