Kommissūren

[330] Kommissūren (lat.), Faserbündel, die einzelne Teile des Zentralnervensystems verbinden; beim Menschen sind solche K. der Balken, der die Rinde der einen Hemisphäre mit derjenigen der andern verbindet, und die vordere Kommissur, welche die untern und vordern Teile der Schläfenlappen verbindet. Die Kommissurenfasern sichern das harmonische Zusammenwirken ähnlich gelegener Teile des Zentralnervensystems, so daß die bilaterale Symmetrie vieler unsrer Körperbewegungen auf ihre Existenz zurückzuführen ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 330.
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