[449] Konventionstarif (Konventionaltarif), der aus Handelsverträgen hervorgegangene Zolltarif. So nannte man insbes. in Frankreich den besondern, neben dem allgemeinen (General-) Tarif bestehenden Tarif, der in den 1860er Jahren durch fortgesetzte Vertragsschließung auf immer mehr Länder Anwendung fand. S. Handelsverträge, besonders S. 746.