[654] Kreuzpeilung, die Bestimmung des Schiffsortes durch zwei Peilungen, deren Schnittpunkt in der Karte den Ort des Schiffes angibt. Jede der beiden Peilungen wird durch Einrichten der Peilvorrichtung des Kompasses auf eine in der Karte angegebene Landmarke, z. B. Leuchtturm, Windmühle, Hasenkopf etc., gewonnen und dann, ihrer magnetischen Richtung entsprechend, von dem gepeilten Punkt aus in die Karte mit einem Lineal eingezeichnet. Nachts werden Leuchtfeuer zur K. verwendet. Um eine möglichst genaue Ortsbestimmung zu erlangen, wählt man die zu peilenden Landmarken möglichst so, daß der Winkel zwischen ihnen und dem Beobachter ungefähr ein rechter ist.