[28]Ladesteig (Ladesteg), die an den Güterschuppen entlang laufende wagerechte Fläche von 0,61,6, auch 2 m Breite zum Aus- und Einladen des Stückguts einerseits für die Bahn-, anderseits für die Straßenwagen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 28.