[207] Läsĭon (lat.), Verletzung, Beschädigung, besonders im Rechtswesen als Voraussetzung für die »Wiedereinsetzung in den vorigen Stand« (s. d.) von Wichtigkeit; Laesio ultra dimidium, L. enormis, Verletzung über die Hälfte, übermäßige Verletzung, berechtigte früher beim Kauf die verletzte Partei zum einseitigen Rücktritt; im geltenden Recht ist heute in solchen Fällen Wandlung oder Minderung möglich (s. Kauf, S. 764).