Legisten

[327] Legisten (mittellat.), Rechtsgelehrte, namentlich im Mittelalter (im Gegensatz zu Dekretisten, s. d.) diejenigen, die nur das weltliche (römische Recht) zum Gegenstand der wissenschaftlichen Erörterung machten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 327.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika