[327]Legisten (mittellat.), Rechtsgelehrte, namentlich im Mittelalter (im Gegensatz zu Dekretisten, s. d.) diejenigen, die nur das weltliche (römische Recht) zum Gegenstand der wissenschaftlichen Erörterung machten.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 327.