Locus

[651] Locus (lat.), Ort, Platz, Stelle, besonders auch in einem Buch, z. B. l. classicus, l. palmarius, eine Haupt- oder Beweisstelle aus irgend einem Buch; l. communis, Gemeinplatz (s. Loci communes); l. a quo, Ort, wo der Aussteller eines Wechsels oder einer Anweisung wohnt, dagegen l. ad quem, der Ort, wo diese zahlbar wird; l. regit actum (»der Ort ist für die Handlung maßgebend«), Rechtssprichwort, das besagen will, daß zur rechtlichen Gültigkeit einer Handlung die Beobachtung der Formen genügt, die von der Gesetzgebung des Ortes gefordert werden, woselbst die Handlung vorgenommen wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 651.
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