Marschallstab

[352] Marschallstab, s. Kommandostab. – In gleicher Weise wie für das Heer ist für die Marine neben dem Großadmiralstab, der wie der Feldmarschallstab bei den feierlichsten Gelegenheiten getragen wird, ein Interimsgroßadmiralstab geschaffen worden. Dieser wird zu allem Dienst an Bord und am Lande getragen sowie bei offiziellen Besuchen, die fremden Befehlshabern abzustatten sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 352.
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