Militärfahrschein

[816] Militärfahrschein, Ausweis für die Eisenbahnfahrt eines Militärtransports, ausgestellt von der absendenden Militärbehörde. Er besteht aus drei Abschnitten: der erste dient als Unterlage für die Abrechnung bei der Eisenbahnbehörde, der zweite als Ausweis für den Zugführer, der dritte als Unterlage für die Abrechnung bei der Militärbehörde.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 816.
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