[816] Militärfahrschein, Ausweis für die Eisenbahnfahrt eines Militärtransports, ausgestellt von der absendenden Militärbehörde. Er besteht aus drei Abschnitten: der erste dient als Unterlage für die Abrechnung bei der Eisenbahnbehörde, der zweite als Ausweis für den Zugführer, der dritte als Unterlage für die Abrechnung bei der Militärbehörde.