[911]Mitgegangen, mitgehangen (oder mitgefangen, mitgehangen), ein altes Rechtssprichwort, das besagen will, daß jeder, der sich an der Verübung einer strafbaren Handlung beteiligt, gleichmäßig zu strafen ist.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 911.