[159] Mörs (Meurs), ehemaliges deutsches Fürstentum, zwischen dem Rhein und dem Herzogtum Geldern, 330 qkm (6 QM.) groß mit 28,000 meist reform. Einwohnern, stand im Mittelalter unter den Grafen von M., ging 1493 durch Verheiratung an den Grafen Wilhelm von Wied und von diesem 1519 an seinen Schwiegersohn, den Grafen Wilhelm von Neuenahr, über. Dessen Tochter Walburg (gest. 1600) vermachte trotz der vertragsmäßigen Ansprüche Kleves die Grafschaft dem Prinzen Moritz von Nassau-Oranien, bei dessen Hause sie verblieb, bis nach dem Tode Wilhelms III., Königs von Großbritannien (1702), der König Friedrich I. von Preußen als Herzog von Kleve, gestützt auf das Testament seines Großvaters mütterlicherseits, des Erbstatthalters Friedrich Heinrich, sie in Besitz nahm und, nachdem das Reichskammergericht Friedrichs Ansprüche gegenüber den eines von Wilhelm III. zum Erben eingesetzten ora nischen Seitenverwandten als legitim anerkannt hatte, 1707 zu einem Fürstentum erheben ließ. 1801 wurde M. mit dem linken Rheinufer an Frankreich abgetreten, kam 1814 an Preußen zurück und gehört gegenwärtig zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Vgl. Altgelt, Geschichte der Grafen und Herren von M. (Düsseld. 1845); Hirschberg, Geschichte der Grafschaft M. (Mörs 1904); Clemen, Die Kunstdenkmäler des Kreises M. (Düsseld. 1892).
Meyers-1905: Mörs [2] · Mors [2] · Mors [1]
Pierer-1857: Mörs · Mors · Civilis mors